Physiotherapie – Was ist das?

Physiotherapie ist die Arbeit mit Bewegung – Bewegung ist Leben

Im Mittelpunkt der Physiotherapie steht die Entwicklung und Funktionsweise des Bewegungssystems sowie das Wechselspiel von Sinneswahrnehmung (Sensorik) und Bewegung (Motorik).

Physiotherapie wird vorsorglich (präventiv) und im Zuge einer Therapie oder Rehabilitation angewendet. Ziel der Physiotherapie ist die Erhaltung oder Förderung der Gesundheit und die Wiederherstellung nach einer Erkrankung oder Verletzung. Dabei konzentriert sich die Physiotherapie sehr häufig auf die Schmerzreduktion oder die Schmerzfreiheit.

Mein physiotherapeutisches Angebot:

  • Manuelle Therapie bei Problemen im Muskel,- Gelenk und Nervensystem des gesamten Bewegungsapparates
  • Mc Kenzie Therapie bei Bandscheibenproblemen z.B. Vorwölbung (Protrusion), Vorfall (Prolaps)
  • Funktionelle Bewegungslehre/Gymnastik zur Wiedererlangung aller physiologischen Bewegungsabläufe
  • Triggerpunkttherapie bei Schmerzpunkten im Muskelsystem mit und ohne Ausstrahlungsarealen
  • Viszerale Osteopathie bei Problemen im Organbereich mit und ohne Bezug zum Bewegungsapparat
  • Shiatsu, vor allem bei psychosomatischen Beschwerden, als energetische Ausgleichsbehandlung, mit Druck,- Zug und Bewegenden Techniken

Physiotherapie wird bei medizinischer Notwendigkeit durch die Krankenkasse gefördert

Basis der durch die Krankenkasse geförderten Physiotherapie ist die Befunderhebung durch einen Arzt und die Bestätigung der entsprechenden medizinischen Notwendigkeit. Die Verordnung erfolgt, außer bei präventiven Maßnahmen, mittels einer Überweisung.

Physiotherapeut Sebastian Markus Moser definiert gemeinsam mit seinen Patient:en:innen das individuelle Therapieziel und erstellt einen Behandlungsplan, der alle erforderlichen Maßnahmen enthält.

Nach jeder Behandlung werden die erzielten Ergebnisse geprüft und der Behandlungsplan bei Bedarf angepasst.

Im Falle einer Krankenbehandlung ist eine ärztliche Diagnose und Therapieanordnung erforderlich. Im Krankheitsfall wird von den Krankenkassen meistens zumindest ein Teil der Kosten übernommen.

Mit einem Verordnungsschein für eine Physiotherapie (ideal sind 45 Minuten Physiotherapie und 15 Minuten Massage), der von Ihrem Hausarzt oder Facharzt (z.B. Orthopäde) ausgestellt wird, gehen Sie bitte zu Ihrer Krankenkasse, um diesen chefärztlich bewilligen zu lassen.
Nach Abschluss der Therapie erhalten Sie eine Honorarnote. Diese reichen Sie gemeinsam mit Ihrer bewilligten Verordnung bei der Krankenkasse ein. Je nach Krankenkasse erhalten Sie in den nächsten Wochen einen Teil der Behandlungskosten rückerstattet.
Die verbleibenden Restkosten können Sie, wenn vorhanden, bei Ihrer privaten Kranken- oder Unfallversicherungen einreichen.

Die medizinische Notwendigkeit wird ausschließlich durch Ärzte festgestellt und mit einer Überweisung, zur Physiotherapie, verordnet, außer bei präventiven Maßnahmen.

Nicht rückerstattete Beträge können im Zuge der jährlichen Steuerklärung als „außergewöhnlichen Belastungen“ geltend werden.